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Hier findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Vorfeld einer Buchung  enstehen. Habt ihr noch weitere Fragen, schreibt mir einfach eine Email, und ich beantworte euch diese gerne persönlich.

  • Wie weit im Voraus sollte man mich buchen?
    Generell gilt: Je früher, desto besser:) Besonders in der Hochzeits-Saison (Mai-September) und an Wochenenden sowie an einem beliebten Datum (beispielweise 19.9.2019) gibt es viele Anfragen und daher können bestimmte Termine schnell belegt sein. Ihr könnt mich verbindlich buchen, sobald euer Termin zu 100% fix ist. Dies ist insofern wichtig, da ich bei einer nachträglichen Verschiebung des Termins meine weitere Verfügbarkeit unter Umständen nicht mehr garantieren kann. Eine unverbindliche Terminreservierung ist aber für die Dauer von 1 Woche möglich. Für alle Fragen bzw. ein unverbindliches Vorgespräch zögert bitte nicht, mich zu kontaktieren; auch wenn der entgültige Termin noch nicht feststeht. ​
  • Was kostet es?
    Pauschal bewegt sich mein Honorar als Solosängerin für Trauungen zwischen 250 und 350 Euro, ich berechne jedes Angebot nach zeitlichem Aufwand und Saison individuell. Das Honorar versteht sich außerdem zuzüglich der anfallenden Fahrtkosten ( Kilometerpauschale: € 0,35/km, berechnet wird die Gesamtstrecke) Das Einstudieren von 1-2 Wunschliedern ausserhalb meines Repertoires ist in der Gage immer enthalten und wird nicht extra berechnet. Sollte zusätzlich ein von mir gestellter Musiker für eine Live-Begleitung gebucht werden, erhöht sich der Gesamtpreis um dessen Honorar (ab ca. 200 Euro). Für Preisfragen kontaktiert mich einfach direkt, damit ich euch ein unverbindliches Angebot machen kann. Wenn ihr mich buchen möchtet, sende ich euch anschließend eine schriftliche Vereinbarung mit sämtlichen Details bezüglich des Angebots, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Zahlungsmodalitäten. Sendet ihr mir dieses gegengezeichenet zurück, ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
  • Welche Technik kommt zum Einsatz?
    Technisches Equipment in Form eines Mikrofons und eines Verstärkers bringe ich natürlich mit. Ich nutze hierfür zwei klangstarke mobile aktiven Verstärkerboxen: die "Bose L1 Compact" und ihre "kleine Schwester", die Bose S1 Pro; welche superschnell einsatzbereit ist und auch mit Akku betrieben werden kann-- somit ist sie perfekt, falls bei einer Trauung im Freien evtl. kein Stromzugang zur Verfügung steht. Die Halbplaybacks spiele ich generell über mein iPad ab, welches zusätzlich zum Mikrofon (meines ist ein "Shure SM58", eine kleine "Legende" unter den Gesangsmikrofonen) ​an die Verstärkeranlage angeschlossen wird. Auch die Akustikgitarre im Falle einer Live-Begleitung von meinem Gitarristen wird über die Box verstärkt.
  • In welchem Gebiet trete ich auf?
    Mein bevorzugter Aktionsradius als Solo-Sängerin umfasst in der Regel 125-150 Kilometer rund um 16348 Wandlitz; also ganz Berlin und Brandenburg sowie Teile von Mecklenburg- Vorpommern. Wenn der Termin am Nachmittag oder am Abend liegt, sind ggf. auch bis zu 250 km machbar. Bitte beachtet, dass die Fahrtkosten zusätzlich mit einer Kilometerpauschale auf die Gesamtstrecke (0,35 Cent/km) berechnet werden.
  • Wie lässt sich eine Hochzeitssängerin in die Trauzeremonie einbinden?
    Bei einer kirchlichen Trauung mit der Dauer von ca. 60 Minuten lassen sich in der Regel 3-4 Lieder am besten in die Zeremonie einbinden. Hier empfiehlt sich das erste Lied während oder kurz nach dem offiziellen Einzug des Brautpaares, eines direkt nach dem Jawort und kurz vor dem bzw. zum Auszug am Ende der Zeremonie. Ein Lied kann auch aus dem kirchlichen Gesangsbuch stammen, welches die Gemeinde dann die Gäste auch mitsingen können. Genaue Details klärt ihr am besten rechtzeitig im Traugespräch mit dem ausführenden Pfarrer. Bei einer standesamtlichen Trauung empfiehlt es sich aufgrund des meist recht kurz gehaltenen Zeitfensters (30-40 Minuten) der Vortrag von 1 bis 2 Liedern. Beträgt das Zeitfenster mehr als eine halbe Stunde, können es auch bis zu 3 Lieder sein. Sprecht am besten rechtzeitig mit eurem Standesbeamten/eurer Standesbeamtin über euren Wunsch, eine Sängerin in die Trauung zu integrieren. Die freie Trauung wird bei vielen Brautpaaren immer beliebter! Ob nun drinnen oder unter freiem Himmel - hier habt ihr natürlich viel mehr Möglichkeiten, die Zeremonie ganz nach euren eigenen Wünschen zu gestalten. Die Liedbeiträge können variabel platziert werden und auch etwas mehr Raum einnehmen (gerne singe ich bis zu 5 Lieder).
  • Wie ist der Ablauf vor Ort?
    Ich bin in der Regel je nach Bedarf ca. 60-90 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort, um mich um die technische Einrichtung und einen kurzen Soundcheck zu kümmern. Wenn alles gut vorbereitet ist, brauche ich für diesen Vorgang nur ca. 15 Minuten. Ich benötige generell nicht mehr als eine gut zugängliche 220V-Steckdose in direkter Nähe des Platzes, von dem aus ich singen werde. Eine kleine Kabeltrommel habe ich zur Sicherheit immer dabei. Meine kleine Box funtioniert bei Bedarf auch mit Akku. Bei einer kirchlichen Trauung platziere ich mich mit meiner Technik in der Regel im hinteren Bereich des Kirchenschiffs oder oben auf der Orgelempore; singe aber auf Wunsch gerne auch im vorderen Bereich direkt für das frisch getraute Paar ;) Ein Standortwechsel während der Zeremonie ist leider nicht möglich. ​ Bei einer Trauung auf dem Standesamt ist das Zeitfenster im Vergleich zur kirchlichen Trauung oft eng, aber meine Box generell sehr handlich und schnell aufgebaut. Mindestens 15 Minuten benötige ich aber auf jeden Fall. Dies gilt es rechtzeitig mit dem zuständigen Standesbeamten abzusprechen. ​ Bei einer Trauung oder Feier unter freiem Himmel muss ein Stromanschluss in Form einer gelegten Stromleitung oder eines mobilen Aggregats gewährleistet sein. Ausserdem ist eine Überdachung des Platzes, von dem aus ich singen werde und wo meine Anlage aufgebaut ist; unerlässlich. Das Equipment muss vor Regenwasser und zu straker Sonne geschützt sein. ​ Bei einem Trauergottesdienst singe ich generell aus dem hinteren Kirchenschiff oder von der Orgelempore. Während der Beisetzung singe ich auch gern, falls gewünscht; ein Lied á capella am Grab. ​
  • Popsongs in der Kirche - geht das?
    Meist ist es kein Problem, wenn während einer kirchlichen Zeremonie auch "weltliche" Lieder gesungen werden. Es kann trotzdem leider immer mal vorkommen, dass ein Pfarrer als Leiter der Zeremonie modernes Repertoire im Gottesdienst ablehnt oder auch der Kantor als musikalischer "guter Geist" es nicht eben gutheisst, dass in der Kirche Playback-Musik über eine Verstärkeranlage abgespielt wird. Daher ist es wichtig, dass ihr rechtzeitig Rücksprache mit den Verantwortlichen der Kirche über eure musikalischen Wünsche und Vorstellungen während des Gottesdienstes haltet. Auf diesem Wege könnt ihr am besten herausfinden, was möglich ist und was evtl eben auch nicht. In einem solchen Fall stehe ich euch gerne zur Seite und spreche bei Bedarf auch selbst mit den Verantwortlichen. Meist findet sich dann immer eine Lösung, mit der alle zufrieden sind:)
  • Singe ich auch Lieder, die nicht in meiner Repertoireliste zu finden sind?"
    Je nach Vorlaufzeit und Aufwand studiere ich 1- 2 neue Titel gratis für euch ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen Lieder in den Rahmen passen, für mich singbar sind und ich ein passendes Playback organisieren kann (oder der ggf. begleitende Musiker sie problemlos spielen kann). Auch hier gilt: Je früher ihr bucht und eure Lieder aussucht, umso mehr Spielraum gibt es :)
  • Was passiert im Krankheitsfall?
    Einen Auftritt sage ich in der Regel nur ab; wenn ich feststelle, dass stimmlich und/oder körperlich gar nichts mehr geht und so die vereinbarte Leistung nicht erbringbar ist. So etwas passiert glücklicherweise so gut wie nie; ist aber natürlich menschlich und nie hundertprozentig auszuschliessen. In solchen Fällen greife ich auch kurzfristig auf mein Kolleginnen-Netzwerk an Profisängerinnen zurück, um im Notfall irgend möglich einen adäquaten Ersatz anbieten zu können. Da die meisten Hochzeitssängerinnen ein ähnliches Repertoire haben; ist es sehr gut möglich, dass auch die mich vertretende Kollegin eure Wunschlieder problemlos darbieten kann.
  • Fallen für meinen Auftritt Gebühren bei der GEMA an?
    Werde ich für eine geschlossene, private Veranstaltung gebucht (Hochzeitsfeier, freie Trauung, Geburtstag etc.), muss grundsätzlich keine Abgabe an die GEMA(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) entrichtet werden. Achtung: es kann vorkommen, das auch eine Hochzeitsfeier als öffentliche Veranstaltung zählt-hier ist der entscheidende Faktor die Anzahl der Gäste bzw. das Verhältnis der Gäste zum Gastgeber. Haben auch fremde Personen in irgendeiner Form Zugang zu der Feier bzw. können der musikalischen Darbietung beiwohnen; kann dies schon ausschlaggebend sein. Bezüglich der Darbietung von GEMA-pflichtigem Repertoire im Rahmen kirchlicher Traugottesdienste, Trauerfeiern und Taufen entrichtet die jeweilige Kirche eine Jahrespauschale an die GEMA. In den meisten Fällen ist demnach keine weitere Gebühr zu entrichten; hier empfiehlt es sich dennoch, beim Gespräch mit dem Pfarrer noch einmal nachzuhaken. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung (lt. Definition der GEMA " alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden"), so ist die jeweilige Abgabepflicht vom Veranstalter im Vorfeld zu prüfen und anfallende Gebühren nachfolgend zu entrichten. Laut GEMA gilt als Veranstalter "in der Regel die Person, die für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist". (Quelle: www.gema.de/Veranstaltungen)
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